Flugverspätungen

Oft sehr ärgerlich - stundenlanges Warten auf den Abflug !

 

Wissen Sie, daß Sie bereits ab 2 Stunden Verspätung eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einfordern können?

 

Wissen Sie, daß Sie an Anrecht auf Mahlzeiten und Erfrischungen haben ( im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit )?

 

Wissen Sie, daß Sie sogar ein Anrecht auf kostenlose Hotelunterbringung haben ?

 

und und und.....

 

Gerne verschweigen dieses die Fluggesellschaften ( obwohl sie eine Informationspflicht gegenüber dem Fluggast haben ) - so nach dem Motto: "Wenn man nichts weiß, kann man auch nichts fordern".

 

In jedem Fall haben Sie gem. EU-Verordnung Nr. 261

folgende Ansprüche:

 

Bei mehr als 2 Stunden Verspätung und einer Flugstrecke von 1.500km oder weniger gibt es € 250,-

Bei mehr als 3 Stunden Verspätung bei Flügen innerhalb der EU und außerhalb, mit einer Flugstrecke von mehr als 1.500km bis zu 3.500km haben Sie auf € 400,- Anspruch.

Bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500km und mehr als 4 Stunden Verspätung muß Ihnen die Airline € 600,- zahlen.

 

Tritt dieser Fall ein, machen Sie sofort Ihren Anspruch schriftlich geltend. Heben Sie alle Dokumente auf ( Bordkarte, e-ticket, etc.) Gibt es seitens der Airline Ausflüchte oder gar keine Reaktion, dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

 

Damit Sie keine Bruchlandung erleben kontaktieren Sie mich für einen Beratungstermin.