Flugverspätungen
Oft sehr ärgerlich - stundenlanges Warten auf den Abflug !
Wissen Sie, daß Sie bereits ab 2 Stunden Verspätung eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einfordern können?
Wissen Sie, daß Sie an Anrecht auf Mahlzeiten und Erfrischungen haben ( im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit )?
Wissen Sie, daß Sie sogar ein Anrecht auf kostenlose Hotelunterbringung haben ?
und und und.....
Gerne verschweigen dieses die Fluggesellschaften ( obwohl sie eine Informationspflicht gegenüber dem Fluggast haben ) - so nach dem Motto: "Wenn man nichts weiß, kann man auch nichts fordern".
In jedem Fall haben Sie gem. EU-Verordnung Nr. 261
folgende Ansprüche:
Bei mehr als 2 Stunden Verspätung und einer Flugstrecke von 1.500km oder weniger gibt es € 250,-
Bei mehr als 3 Stunden Verspätung bei Flügen innerhalb der EU und außerhalb, mit einer Flugstrecke von mehr als 1.500km bis zu 3.500km haben Sie auf € 400,- Anspruch.
Bei Langstreckenflügen von mehr als 3.500km und mehr als 4 Stunden Verspätung muß Ihnen die Airline € 600,- zahlen.
Tritt dieser Fall ein, machen Sie sofort Ihren Anspruch schriftlich geltend. Heben Sie alle Dokumente auf ( Bordkarte, e-ticket, etc.) Gibt es seitens der Airline Ausflüchte oder gar keine Reaktion, dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Damit Sie keine Bruchlandung erleben kontaktieren Sie mich für einen Beratungstermin.